Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Die rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 eingeführte Förderung für private Elektrofahrzeuge kann ab sofort online beantragt werden.
Eine bestehende Festsetzung von Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen bleibt auch nach einem Antrag auf Änderung der Veranlagungsform bestehen.
Eine deutlich höhere Hundesteuer für Zweit- und weitere Hunde ist grundsätzlich zulässig und nur in besonders extremen Fällen rechtswidrig.
Je nach Fahrzeugtyp, Haushaltseinkommen und Familiengröße erhalten Käufer eines neuen Elektro- oder Hybridfahrzeugs ab 2026 wieder eine staatliche Förderung von 1.500 Euro bis 6.000 Euro.
Unterhaltsleistungen in Form von Geldzuwendungen sind ab 2025 nur noch dann steuerlich abziehbar, wenn sie per Überweisung auf das Konto des Unterhaltsempfängers erfolgen.