Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt auch E-Mails mit steuerlichem Bezug verlangen, soweit diese den Charakter von Handels- und Geschäftsbriefen erfüllen.
Auch wenn eine sorgfältige schriftliche Festlegung von Vereinbarungen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften immer anzuraten ist, handelt es sich dabei nicht um eine zwingende Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug.
In einem Pilotprojekt testet die Hessische Finanzverwaltung ein Verfahren, bei dem das Finanzamt den Steuerzahlern die Erstellung der Steuererklärung abnimmt.
Bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten soll die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wieder auf zehn Jahre verlängert werden.
Erteilt das Finanzamt mehreren Personen dieselbe verbindliche Auskunft, fällt dafür nur eine gemeinsame Gebühr an.